GEMA klagt :
Musikdiebstahl durch KI

Von Robin Steinmetz
Lesezeit: 2 Min.
Das Gebäude der Generaldirektion der GEMA in München.
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA verklagt die amerikanische KI-Firma Suno Inc. Der Vorwurf der GEMA: Die abspielbaren Audioinhalte, die die KI erzeugt, beruhen auf urheberrechtlich geschütztem Material.
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„Das ist alles nur geklaut“ – heißt es in einem Song der deutschen Popband „Die Prinzen“. Der Auffassung ist auch die Musikverwertungsgesellschaft GEMA, die vor dem Landgericht München Klage gegen Suno Inc., einen amerikanischen Anbieter von KI-generierten Audioinhalten, eingereicht hat. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen aus Massachusetts gebe Inhalte aus, „die offensichtlich Urheberrecht verletzen“.

Mit der Suno-KI lassen sich durch einfache Befehle, sogenannte „Prompts“, abspielbare Audioinhalte erzeugen. Diese Inhalte enthielten Übereinstimmungen in „Melodie, Harmonie und Rhythmus“ mit bekannten Werken“, deren Urheber die GEMA vertritt.“ Als Beispiel werden Songs von Alphaville („Forever Young“), Lou Bega („Mambo No. 5“) und Modern Talking („Cheri Cheri Lady“) genannt.

Es zeige sich „deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools“ genutzt habe, und dieses nun kommerziell verwerte, ohne die Urheber der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzer der Premium-Version der KI-Anwendung müssten hingegen eine Abogebühr an Suno Inc. zahlen.

Kai Welp, der Justitiar der GEMA, betont, dass „die Anbieter von generativer KI das Urheberrecht respektieren“ und die „Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen müssen“. Die Klage gegen Suno Inc. füge sich „in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen der GEMA ein, an deren Ende der faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung stehen wird.“

Im November des vergangenen Jahres hatte die GEMA eine Klage gegen Open AI eingereicht, die dem Konzern den Vorwurf macht, mit Liedern deutscher Künstler werde die KI ChatGPT trainiert, ohne für Lizenzen zu zahlen oder die Urheber zu vergüten (F.A.Z. vom 14. November 2024).

Man stehe nicht grundsätzlich auf Kriegsfuß mit den KI-Firmen, sagt der GEMA-Chef Tobias Holzmüller, und verfolge „partnerschaftliche Lösungen“. Aber das funktioniere „nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen“.

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