Trotz Sieg vor Gericht : Imker will nicht weiter mit Böhmermann für seinen Honig werben
15.000 Euro hätte Rico Heinzig für das Bewerben seines Honigs mit dem Namen und dem Konterfei von Jan Böhmermann zahlen müssen. Der ZDF-Moderator hatte den Imker aus Meißen vor dem Dresdner Landgericht verklagt, sah durch Heinzigs Werbung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht entschied vergangene Woche: Die Aktion des Imkers ist zulässig, viel mehr noch, sie sei als Satire erkennbar gewesen. Fotos könnten „auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden dürfen, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“ (Az.: EV 3 O 2529/23t).
„Das Urteil hat mich natürlich begeistert und das in vielerlei Hinsicht“, sagt Rico Heinzig der F.A.Z. Wegen einer „Imkertour“ durch Südafrika konnte der Sachse der Urteilsverkündung nicht beiwohnen. Er sagt, er habe „mit so einem klaren Sieg“ nicht gerechnet. „Natürlich war ich von der Rechtmäßigkeit meines Handelns überzeugt, aber das Presse- und Medienrecht ist ja nicht immer 100 Prozent eindeutig.“ Für ihn sei das Urteil „eine besondere Genugtuung und Bestätigung unserer Position“. Durch den Prozess habe er unter anderem auch darauf aufmerksam machen können, dass „Honigbienen sehr wohl stark bedroht sind“.
Vorwurf des „Beewashing“
Böhmermann hatte im November 2023 eine Folge des „ZDF Magazin Royale“ Imkern gewidmet, darunter auch Heinzig, die Honigbienenvölker an Firmen vermieteten und dies als Nachhaltigkeitsmaßnahme vermarkteten. „Beewashing“ warf er ihnen vor. Als Reaktion auf die Vorwürfe brachte Heinzig einen Honig namens „Beewashing Honey“ heraus, den er unter anderem mit einem Bild Böhmermanns neben dem Slogan „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ vermarktete.
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Zum News-QuizMitte Januar war eine gütliche Einigung vor dem Gericht gescheitert. Heinzig weigerte sich zunächst, die Vermarktung seines Honigs einzustellen, nahm diesen kurze Zeit später allerdings doch vom Markt und ersetzte ihn durch einen Honig mit „Cancel Culture“-Etikett. Bei diesem Honig werde es auch bleiben: „Ich möchte in jedem Fall verhindern, dass Herr Böhmermann irgendwann einmal im Falle eines Sieges Lizenzgebühren aus dem Verkauf einfordern kann“, sagte er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien haben vier Wochen Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Medienberichten zufolge hat Böhmermann das angeblich vor.