Nach fristloser Kündigung :
RBB soll sich mit Ex-Intendanzleiterin Formen-Mohr einigen

Von Louis Pienkowski
Lesezeit: 3 Min.
Das RBB Haus des Rundfunks in der Berliner Masurenallee.
Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg will die frühere Leiterin der RBB-Intendanz, Verena Formen-Mohr, ihre Kündigung rückgängig machen. Sie stellt sich als Befehlsempfängerin dar. Das leuchtet dem Richter nicht ein.
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Im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung des Finanzskandals beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter der Leitung der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger, wird nach Schlesinger selbst auch eine ihrer engsten Mitarbeiterinnen außergerichtliche Verhandlungen mit dem RBB führen. Die ehemalige Leiterin der RBB-Intendanz, Verena Formen-Mohr, hatte gegen ihre fristlose Kündigung durch den RBB geklagt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fällte am Freitag noch keine Entscheidung darüber, ob die fristlose Entlassung rechtmäßig war. Stattdessen sollen beide Parteien in den kommenden vier Wochen außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen.

Rechnungen, für die es keine Verträge gab

Hat Formen-Mohr ihre Pflichten gegenüber dem RBB schwerwiegend verletzt, sodass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist? Am ersten Tag des Berufungsprozesses zeigte sich der Vorsitzende Richter des Landesarbeitsgerichts, Mathias Maul-Sartori, weitgehend davon überzeugt.

Am schwersten wiege die Freigabe von Rechnungen, für die es keine schriftlichen Verträge gegeben habe. Anzukreiden sei ihr auch die mündliche Beauftragung, etwa für die Neugestaltung von Büroräumen. Verena Formen-Mohr bestreitet dies, der RBB legt es ihr zur Last. Auch der Abschluss von Beraterverträgen durch Formen-Mohr ohne Berechtigung sei schwer zu rechtfertigen, so das Gericht.

In erster Instanz hatte Ende April 2023 das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet (Az. 21 Ca 10927/22). Formen-Mohr hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Obwohl noch kein Urteil fiel, bot die Verhandlung einige Einblicke in die undurchsichtige Arbeitsweise an der Spitze der ARD-Anstalt unter der Ägide Patricia Schlesingers. In der Frage, ob Formen-Mohr – immerhin Hauptabteilungsleiterin – für Verstöße aus dieser Zeit haftbar gemacht werden kann oder nicht, bestimmte die Diskussionen.

Verena Formen-Mohr sei nur ein „Bauernopfer“, ein kleines Glied in der Kette des „chaotischen“ RBB-Systems gewesen, sagte ihr Anwalt Detlef Grimm. Schließlich habe auch der Bundesrechnungshof „systemische Mängel“ beim RBB festgestellt. Verena Formen-Mohr selbst verwies immer wieder auf „die Strukturen“ – die Justitiarin Lange und ihre Vorgesetzte Schlesinger. Letztere habe als Intendantin eben Sonderrechte gehabt. Sie habe nur ihren Willen ausgeführt.

Persönliche Verantwortung getragen

Als Führungskraft mit einem festen Gehalt von über 160.000 Euro habe Formen-Mohr eine persönliche Verantwortung getragen und könne eigene Handlungen nicht bloß auf andere, oder „Es“, sprich das RBB-System, abwälzen. Das war die Argumentationslinie des RBB-Anwalts René Weißflog. „Es gibt keinen Vertrag. Sie sieht eine Rechnung. Freigezeichnet. Raus. Kommt ja nicht drauf an“ – so stellte er Formen-Mohrs Arbeitsweise dar.

Richter Maul-Sartori schien eher der Deutung dies RBB zuzuneigen. Die Frage der persönlichen Verantwortung dampfte er am Ende auf die Formel „Gutsherr oder Gutsverwalter“ ein. „Ihre Rolle ist es nicht, nur dem Gutsherren zu folgen, sondern auch die Interessen des Unternehmens hochzuhalten“, sagte der Richter zu Formen-Mohr.

Seiner Einschätzung nach habe Formen-Mohr, wie bereits vom Arbeitsgericht festgestellt, die Vorgaben zur Rechnungsfreigabe pflichtwidrig nicht beachtet und dadurch die Vermögensinteressen des RBB gefährdet. Auch die eigenmächtige Ausdehnung von Beraterverträgen habe gegen die Regeln des Arbeitgebers verstoßen. Formen-Mohr zog sich darauf zurück, dass sie das im Auftrag der Intendantin getan habe. So etwas sei vorgekommen, „wenn die Intendantin gesagt hat, das geht auf mich“. Der Richter wies Formen-Mohr darauf hin, dass sie ernsthaft Gefahr laufe, den Prozess zu verlieren und forderte beide Parteien auf, in den nächsten Wochen eine Einigung zu finden.

Korrektur: Den dritten Absatz im Text, zu den Vorwürfen, die der RBB  gegen Verena Formen-Mohr mit Blick auf angebliche mündliche Beauftragungen erhebt und die sie bestreitet, haben wir  verändert.
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