Gericht weist Klage ab :
Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen

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Streitthema: Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags.
Ein Bürger klagte vor Gericht gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument, die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllten ihren Auftrag nicht. Das lasse sich generell nicht sagen, meint das Verwaltungsgericht Berlin und weist die Klage ab.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Der Kläger hatte im Juni 2024 gegen seine Heranziehung zur Beitragszahlung und Säumniszuschläge Klage erhoben. Dabei habe er eine 178 Seiten lange Musterklageschrift verwendet, die man im Internet für 55,08 Euro beziehen könne, so das Verwaltungsgericht. Man habe die Klage in Auseinandersetzung mit sämtlichen Argumenten der Musterklageschrift abgewiesen (Az. VG 8 K 123/24).

In der Urteilsbegründung heißt es, die gesetzlichen Voraussetzungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags für die Beitragserhebung nebst Säumniszuschlägen lägen vor. Die Vorschriften seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere könne der Kläger nicht geltend machen, die Sender verfehlten ihren Programmauftrag strukturell.

Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheit in der Berichterstattung oder sonstigen Formaten reichten nicht aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Laut Verwaltungsgericht wirbt der Anbieter der Musterklage damit, jeden in die Lage zu versetzen, „auf höchstem Niveau gegen Beitragsbescheide vorzugehen, datenschutzrechtliche Verfehlungen anzukreiden und auch vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen“. Der Erwerb der Klageschrift führe „nicht zwingend zum Erfolg“, erklärte das Gericht.

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