Germanwings-Absturz : Lufthansa wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Lufthansa ist einem Medienbericht entgegengetreten, im Fall des Kopiloten des abgestürzten Germanwings-Flugzeugs möglicherweise Informationspflichten verletzt zu haben. „Lufthansa kommt ihren Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt (LBA) nach“, teilte die Airline am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters mit.
Die „Welt am Sonntag“ hatte berichtet, vieles spreche dafür, dass die Lufthansa-Ärzte, die den Kopiloten Andreas Lubitz von 2009 bis 2013 untersuchten, das LBA hätten informieren müssen. Nach den bisherigen Ermittlungen litt Lubitz unter Depressionen und hat den Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings am 24. März in den französischen Alpen absichtlich abstürzen lassen. Alle 150 Insassen der Maschine wurden dabei getötet.
Die Lufthansa teilte zu dem Zeitungsbericht zudem mit, sie könne derzeit keine weiteren Erklärungen zum konkreten Fall abgeben, weil sie den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht vorgreifen wolle. Am 31. März hatte die Airline mitgeteilt, der Kopilot habe nach einer krankheitsbedingten Unterbrechung seiner Ausbildung die Verkehrsfliegerschule des Unternehmens 2009 über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informiert.
LBA bestätigte Bericht
Das LBA bestätigte einen Bericht der „Welt am Sonntag“, wonach das Amt bis zum 27. März 2015 – also nach dem Absturz – „keine Informationen über die medizinischen Hintergründe“ des Kopiloten gehabt habe. Für die Lufthansa-Ärzte, die Lubitz in den Jahren von 2009 bis 2014 untersuchten, könne das Konsequenzen haben, berichtete die Zeitung. Denn vieles spreche dafür, dass sie das LBA hätten informieren müssen.
So müsse ein Flugmediziner seit April 2013 bei schweren Krankheiten wie einer Depression den Fall an das LBA verweisen. Bei Lubitz habe es im Sommer 2013 und 2014 noch zwei Tauglichkeitsprüfungen gegeben. Zudem habe es in der Lizenz des Kopiloten einen sogenannten SIC-Vermerk gegeben, der vorschreibe, dass der untersuchende Arzt die lizenzvergebende Behörde kontaktieren müsse. Das sei aber nicht geschehen.
Auch das LBA äußerte sich am Sonntag zu dem Zeitungsbericht und teilte mit: „Das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 wurde im Falle L. durch das Aeromedical Center (AMC) der Lufthansa in Frankfurt ausgestellt und dem Luftfahrtbundesamt übermittelt. Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage. Das AMC hat das LBA über die abgeklungene schwere Depressionsphase nicht informiert.“ Nachfragen beim LBA, ob der letzte Punkt ebenfalls rechtskonform war oder ob das AMC beziehungsweise Flugärzte das LBA über eine abgeklungene schwere Depressionsphase hätte informieren müssen, blieben zunächst unbeantwortet.