Das ist neu im September : Endspurt für die Steuererklärung

Jetzt ist wirklich Zeit für die Last-Minute-Steuererklärung. In drei Bundesländern wird gewählt. Und an einigen Stellen könnte mehr Geld für Verbraucher drin sein. Ein Blick auf die Änderungen im September.
Frist für Steuererklärung 2023
Jetzt muss es schnell gehen: Am 2. September endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2023. Zumindest für diejenigen, die nicht von einem Steuerberater betreut werden.
Hier finden Sie Tipps, wie die Steuererklärung ganz schnell geht.
Erklärung zur Organspende per App
Wer sich als Organspender registrieren will, kann das online tun: Bis Ende des Monats müssen Krankenkassen die Möglichket anbieten, dass Versicherte ihre Erklärungen für oder gegen eine Organspende über die App elektronisch abgeben können.
Bereits seit März können Freiwillige, die Organe und Gewebe spenden wollen, ihre Spendenbereitschaft über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register hinterlegen.
Sachsen, Thüringen und Brandenburg wählen
In Sachsen und Thüringen finden die Landtagwahlen am 1. September statt, in Brandenburg am 22. September.
Hier finden Sie detaillierte Infos
- zu den Umfragen in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg.
- zum Wahlrecht, Fristen zur Briefwahl und Koalitionsmöglichkeiten in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg.
Reservierung bei Bahnreisen ins Ausland nicht mehr verpflichtend
Die temporäre Pflicht, auf Zugfahrten ins Ausland einen Sitzplatz zu reservieren, endet zum 1. September. Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die Bahn hatte die Vorgabe in den Sommermonaten eingeführt, weil sie eine hohe Nachfrage wegen der Fußball-EM erwartet hatte. Einzige Ausnahme: Die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis zum 5. Oktober.
Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen endet
Wer Corona-Hilfen bekommen hat, muss die Schlussabrechnungen noch im September einreichen. Das kann zu Nach- oder Rückzahlungen führen. Denn die die ursprünglich beantragten Zuschüsse werden mit denen, die den Empfängerinnen und Empfängern tatsächlich zustehen, abgeglichen.
Belege für Heizungsförderung
Ab Ende September können die ersten Antragstellerinnen und Antragsteller der KfW-Heizungsförderung ihre Rechnungen und Belege einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zur ersten Antragsgruppe gehörten im Februar Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen.
Das Geld wird voraussichtlich nach der Prüfung der Unterlagen Ende Oktober ausgezahlt.
Sommerpause des Bundestags endet
Der Bundestag kommt am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.