Prozessbeginn in Verden :
Vier Tote und ein tatverdächtiger Bundeswehrsoldat

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Landkreis Rotenburg: Hier soll Florian G. vier Menschen aus dem Umfeld seiner Ehefrau erschossen haben.
Vor dem Landgericht Verden hat der Mordprozess gegen den Bundeswehrsoldaten Florian G. begonnen. Er soll vier Personen erschossen haben, die seiner Ehefrau nahestanden.

Vor dem Landgericht Verden hat am Mittwochnachmittag der Mordprozess gegen den 32 Jahre alten Bundeswehrsoldaten Florian G. begonnen, der im Frühjahr im niedersächsischen Landkreis Rotenburg vier Personen erschossen hat, die seiner Ehefrau nahestanden. Der speziell ausgebildete Fallschirmjäger und Scharfschütze drang in der Nacht auf den 1. März wie im Häuserkampf mit Rauchgranate und Axt zunächst in ein Haus in Westervede ein und erschoss dort den neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau sowie dessen 55 Jahre alte Mutter.

Danach fuhr Florian G. zum Haus einer engen Freundin seiner Ehefrau nach Bockel und erschoss die 33 Jahre alte Frau. Der Soldat tötete dabei auch deren drei Jahre alte Tochter, die von ihrer Mutter in eine Decke eingewickelt in den Armen gehalten wurde. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als eine einheitliche Tat. Der Beschuldigte hat ausgesagt, dass er das Kleinkind in den Armen seiner Mutter nicht gesehen habe und daher unbeabsichtigt getötet habe.

Bei den Morden handelte es sich womöglich um einen sogenannten Stellvertreter-Femizid. In solchen Fällen tötet ein Täter nicht die Frau, die seine eigentliche Zielperson ist, sondern Menschen aus deren Umfeld, um der Frau das Weiterleben besonders schwer zu machen. Für die Tatplanung könnte allerdings auch bedeutsam gewesen sein, dass Florian G. mit seiner Ehefrau einen gemeinsamen Sohn hat und sie zum Tatzeitpunkt von dem Bundeswehrsoldaten abermals schwanger war. Das zweite Kind wurde inzwischen geboren.

Drohungen vor der Tat

Der Soldat hatte den neuen Partner seiner Ehefrau einige Tage vor der Tat bereits bedroht. Beide erstatteten daraufhin Anzeige gegen Florian G. bei der Polizei, die noch am gleichen Tag eine Gefährderansprache vornahm. Die Beamten kamen dabei allerdings zu der Überzeugung, dass von dem Soldaten keine Gefahr ausgehe.

Nach dem Polizeieinsatz brachte Florian G. jedoch seine privaten Waffen in die Fallschirmjägerkaserne nach Seedorf und bereitete laut Anklage seine Morde akribisch vor. Der Waffennarr, der seine Freizeit mit Ego-Shooter-Spielen oder auf dem Schießstand verbrachte, nutzte für seine Taten das Selbst­ladegewehr MR308 des deutschen Rüstungsunternehmens Heckler & Koch.

Bei der Waffe handelt es sich um die zivile Version des Sturm­gewehrs G27 der Bundeswehr. Das Gewehr war ordnungsgemäß bei der Waffenbehörde gemeldet, Florian G. besaß es als Sportschütze rechtmäßig. Die Polizei hatte nach der Anzeige der Frau auch keinen Kontakt zur Waffenbehörde aufgenommen.

Nach seinen Taten stellte sich Florian G. am Eingang der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg an der Wümme. In seinem Auto wurden noch ein Molotowcocktail und Munition gefunden. Für den nun begonnenen Prozess sind 35 Verhandlungstage bis zum März angesetzt.

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