„Kannibale von Rotenburg“ :
Meiwes vergleicht Kannibalismus mit „Körperwelten“

Lesezeit: 2 Min.
Armin Meiwes (rechts) und sein Verteidiger
Der „Kannibale von Rotenburg“ hat seine Aussage vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. Er verglich seine Tat mit der Plastination von Leichen für die Ausstellung „Körperwelten“, die auch nicht strafbar sei.
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In einer eingehenden Befragung hat das Landgericht Frankfurt im wieder aufgerollten Mordprozeß um den Kannibalismusfall im osthessischen Rotenburg Motive und Glaubwürdigkeit des Angeklagten Armin Meiwes untersucht.

Meiwes geriet dabei am Dienstag zeitweise argumentativ unter Druck, offenbarte aber weitere Details der Bluttat vom März 2001. Ausdrücklich unterstützte er die Darstellung seiner Verteidiger, es handele sich bei seiner Tat um „Tötung auf Verlangen“. „Genauso sehe ich das heute noch“, sagte er mit Blick auf entsprechende Aussagen in früheren Vernehmungen.

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