Justiz : Xavier Naidoo bekommt auch in letzter Instanz recht

Der Bundesgerichtshof gab dem Mannheimer Soulsänger entgültig recht: Sein Produzent Pelham, der eine Platte der „Söhne Mannheims“ aus dem Verkehr ziehen wollte, hatte widerrechtlich gehandelt.
Der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo hat den juristischen Dauerstreit gegen seinen ehemaligen Produzenten Moses Pelham endgültig gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe beschlossen, die Revision des Chefs der Frankfurter Plattenfirma 3p abzuweisen, berichtet der „Mannheimer Morgen“ in seiner Freitagausgabe. Gegen diese Entscheidung sei keine Berufung mehr möglich.
Der Konflikt um die musikalischen Aktivitäten des 3p-Künstlers Naidoo als Mitglied der Band Söhne Mannheims war im August 2000 eskaliert. Pelham ließ eine Single, auf der die Band mitwirkte, mit einer einstweiligen Verfügung stoppen. Daraufhin kündigte der Mannheimer Musiker seinen Künstlervertrag bei 3p. Seitdem gaben mehrere Landgerichte und das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Naidoo Recht. Sein Kontrakt mit 3p wurde teilweise als „sittenwidrig“ eingestuft, das OLG nannte das Verhältnis der früheren Geschäftspartner im Oktober 2001 zerrüttet, eine weitere Zusammenarbeit sei Naidoo nicht zuzumuten.