Reaktion auf Naidoo-Urteil :
„Ein fatales Signal für die politische Bildung“

Lesezeit: 2 Min.
Xavier Naidoo bei einem Auftritt im Juli 2015 in Mannheim.
Xavier Naidoo darf nicht als „Antisemit“ bezeichnet werden, sagt das Landgericht Regensburg. Die Klägerin will gegen das Urteil nun in Berufung gehen: Sie sieht ihr Recht auf Meinungsfreiheit in Gefahr.
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Xavier Naidoo hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den 46 Jahre alten Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung. Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar“. Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein.
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