Prozess nach Flugzeugabsturz : Staatsanwaltschaft fordert keine Verurteilung von Air France und Airbus

Im Prozess um den Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris 2009 mit 228 Toten hat die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung der Unternehmen gefordert. Eine Schuld von Air France und Airbus „scheint uns unmöglich nachzuweisen“, sagte der Staatsanwalt.
Im Prozess um den Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris 2009 mit 228 Toten hat die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung von Air France und Airbus gefordert. Eine Schuld beider Unternehmen „scheint uns unmöglich nachzuweisen“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in Paris. Einige der Angehörigen der Opfer verließen aus Protest den Gerichtssaal.
„Der Staatsanwalt soll das Volk verteidigen und verteidigt stattdessen den Airbus-Konzern“, meinte Danièle Lamy, Vorsitzende einer Opfervereinigung. Der Prozess sei ein „Prozess gegen die Piloten“ gewesen, obwohl doch nur die beiden Unternehmen angeklagt seien.
„Wir wissen, dass es für die Zivilparteien schwer ist, diese Position zu hören, aber wir sind nicht in der Lage, die Verurteilung von Air France und Airbus zu verlangen“, sagte der Staatsanwalt.
Schlimmster Unfall in der Geschichte von Air France
Zu den 228 Toten des schlimmsten Unfalls in der Geschichte von Air France zählen auch 28 Deutsche. In dem seit Oktober andauernden Prozess geht es um die Frage, ob der Flugzeughersteller Airbus und die Fluggesellschaft Air France ein Problem mit Geräten unterschätzt haben, die der Geschwindigkeitsmessung dienen.
„Der tragische Unfall ist vor allem ein menschliches Drama, das das Leben der Angehörigen für immer erschüttert hat“, sagte Staatsanwältin Marie Duffourc. Die 13 Jahre bis zur juristischen Aufarbeitung seien „viel zu lang“ gewesen, betonte sie.
Bei dem Todesflug waren die sogenannten Pitotsonden vereist, was das Abschalten des Autopiloten zur Folge hatte und Alarm auslöste. Die überraschten Piloten steuerten das Flugzeug daraufhin steil nach oben. Weniger als fünf Minuten später stürzte das Flugzeug in den Atlantik.
Die beiden Unternehmen betonten während des Prozesses, keine strafrechtlichen Fehler begangen zu haben. Im Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung müssten sie mit Strafen von 225.000 Euro rechnen. Dies ist unabhängig von Schadenersatzzahlungen, die zuvor bereits ausgehandelt wurden.
Hinterbliebene der deutschen Opfer hatten im November ihre Wut und Trauer vor Gericht zum Ausdruck gebracht. Bernd Gans, der seine Tochter Ines bei dem Unfall verlor, warf den Unternehmen eine „unbarmherzige Verzögerungstaktik“ vor.
Die Maschine vom Typ A330-203 war in der Nacht zum 1. Juni 2009 über dem Atlantik abgestürzt. Dabei waren alle 216 Passagiere und die zwölfköpfige Crew ums Leben gekommen. Das Wrack wurde erst zwei Jahre später in etwa 4000 Metern Tiefe gefunden. Ein erstes Verfahren war 2019 eingestellt worden.