Kündigungsschutz : Schwangerschaft unsicher – kann der Chef mir kündigen?

Schwangere Frauen genießen Sonderkündigungsschutz. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden. Das ist nichts Überraschendes – doch wann genau greift dieser überhaupt?
Schwangere Frauen genießen Sonderkündigungsschutz. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden. Das ist nichts Überraschendes. Was ist aber, wenn die zu kündigende Arbeitnehmerin nur vermutet, dass sie schwanger ist?
Der eine oder andere Arbeitgeber versucht noch schnell zu kündigen, wenn er von einer geplanten Schwangerschaft erfährt. Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen: Die Arbeitnehmerin war erkrankt und übersandte eine Krankschreibung eines Gynäkologen. Per Whatsapp erkundigte sich der besorgte Arbeitgeber nach dem Grund der Erkrankung.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar