Wissenschaftsfälschung : „Wir sind heute härter, wenn wir jemanden erwischen“
In der Wissenschaft tauchen immer wieder Fälle auf, in denen möglicherweise gegen allgemeine Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen worden ist, es geht um sogenanntes wissenschaftliches Fehlverhalten. Um solche Verdachtsfälle in einer vertraulichen Weise klären zu können, ohne die Reputation der Beteiligten, der Anzeige Erstattenden, des Beschuldigten voreilig zu ramponieren, hat man auf Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an den Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen sogenannte Ombudsverfahren eingeführt. Ein Ombudsmann für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät zum einen positiv, wenn es um Fragen des wissenschaftlich korrekten Verhaltens geht. Zum andern nimmt er sich der sogenannten Verdachtsfälle an, etwa wenn Daten gefälscht wurden, plagiiert wurde, primäre Daten nicht archiviert und der Überprüfung entzogen worden sind, wenn Autorenrechte durch Verwendung fremder Forschungsdaten verletzt wurden. Das sehe ich mir dann in einem vertraulichen Verfahren an und spreche mit den Beteiligten. Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, sondern widerlegen lässt, wird das Verfahren eingestellt, und die Beteiligten werden informiert. Und es bleibt eine interne Sache, von der idealerweise nichts an die Öffentlichkeit gelangt.