Fördermittelaffäre : Die Missverständnisse waren programmiert

In der Fördermittelaffäre wurde amtliche Kommunikation vom Bundesbildungsministerium politisch missbraucht, um die Deutungshoheit im Fall Sabine Döring zu behalten. Das Oberverwaltungsgericht verkennt diesen Zusammenhang.
Der Streit über die „Förderaffäre“ der inzwischen entlassenen Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat vor dem 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen ein vorläufiges Ende gefunden. Als Reaktion auf einen offenen Brief von Berliner Hochschullehrern, die angesichts des eskalierenden Gazakonflikts teils befremdliche Forderungen erhoben, ließ das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Interesse der „Sprechfähigkeit“ prüfen, welche Unterzeichner aus Bundesmitteln gefördert wurden. Undeutlich blieb, ob zugleich eine Anweisung an das zuständige Referat des Ministeriums erteilt wurde, auch förderrechtliche Konsequenzen zu prüfen.
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