Standpunkt : „Der Kündigungsschutz muss überprüft werden“

Weil in fast allen Gerichtsverfahren zum Kündigungsschutz früher oder später eine Abfindung vereinbart wird, fordert Anwalt Jobst-Hubertus Bauer eine Neuregelung.
Der deutsche Kündigungsschutz dient in erster Linie der Beschäftigung von Personalleitern, Betriebsräten, Verbandsvertretern, Arbeitsrichtern und natürlich Anwälten. Dagegen stöhnen unmittelbar betroffene Arbeitsvertragsparteien über das hohe Maß an Rechtsunsicherheit aufgrund der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und der bei allen Kündigungen nötigen Interessenabwägung. Der Ausgang von Kündigungsschutzprozessen ist kaum prognostizierbar.