Ermittlungen gegen Trump : Mögliche Anklagepunkte werden bekannt
Der Brief des Sonderermittlers Jack Smith an den früheren amerikanischen Präsidenten Donald Trump soll drei Straftatbestände enthalten, auf die sich die Ermittler beziehen. Das berichteten amerikanische Medien am Mittwoch. Dabei soll es sich um Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten, Behinderung des Kongresses sowie Entzug von verfassungsmäßig garantierten Rechten handeln. Während die ersten beiden Punkte bereits vom Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses als Anklagepunkte empfohlen wurden, ist der dritte Straftatbestand neu.
Der frühere amerikanische Präsident hatte am Dienstag öffentlich gemacht, dass er einen Brief des Sonderermittlers erhalten habe. Darin werde er aufgefordert, sich einer Geschworenenjury zu stellen. Seinen Worten zufolge sei damit sicherlich eine Festnahme und Anklage verbunden. Amerikanische Medien berichten unter Bezugnahme auf Trumps Umfeld, er habe nicht die Absicht, der Aufforderung Folge zu leisten. Über die möglichen Anklagepunkte hatte Trump am Dienstag nichts geschrieben.
Zielte Trump auf das Wahlrecht?
Bei diesen geht es um Trumps Bemühungen, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, die er gegen den Demokraten Joe Biden verloren hatte. Unter anderem hatte er den damaligen Innenminister des Bundesstaats Georgia angerufen und ihn gebeten, die für den Sieg notwendigen Stimmen „zu finden“, und behauptet, Bundesstaaten könnten einfach ihm genehme Wahlmänner nach Washington schicken. Der Sonderermittler Jack Smith war von Justizminister Merrick Garland eingesetzt worden, um die Ereignisse aufzuarbeiten, die zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 führten.
Der Straftatbestand der Verschwörung würde die Frage aufwerfen, wer Trumps Mittäter gewesen sind. Zwar hat er mit den Anwälten Rudy Giuliani und John Eastman zusammengearbeitet, doch sollen diese laut amerikanischen Medien keine Briefe vom Sonderermittler erhalten haben. Die Behinderung des Kongresses wiederum wird schon von anderen Strafverfolgern in Verfahren gegen die Angeklagten genutzt, die am Sturm auf das Kapitol beteiligt waren. Trump hatte diese vorher aufgerufen, zum Kapitol zu marschieren.
Der dritte mögliche Anklagepunkt ist eine Überraschung. Er verweist auf einen Straftatbestand, der im Zuge der Bürgerrechtsgesetzgebung eingeführt wurde. Eigentlich ging es darum, dass Gruppen wie der Ku-Klux-Klan nicht ungestraft Afroamerikaner an der Ausübung ihrer Rechte hindern können sollten. In den vergangenen Jahrzehnten wurde Paragraph 241 des amerikanischen Strafgesetzbuchs jedoch auch schon in Verfahren angewandt, die mit Wahlbeeinflussung zu tun hatten. Die Ermittler um Jack Smith könnten zu dem Schluss gelangt sein, dass Trumps Handlungen darauf zielten, das Recht eines jeden Amerikaners, seine Stimme bei einer Wahl gezählt und berücksichtigt zu bekommen, einzuschränken. Sonderermittler Smith hat bereits in der Dokumentenaffäre Anklage gegen Trump erhoben.