Nach Geiselnahme :
Der Attentäter von Halle steht wieder vor Gericht

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Hannover
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Stephan Balliet wird im Dezember 2020 aus dem Gerichtssaal in Magdeburg geführt.

Stephan Balliet hatte mit einem rätselhaften Schussapparat Geiseln in der JVA Burg genommen. Die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm.

Unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen beginnt an diesem Donnerstag ein Prozess gegen Stephan Balliet, den Attentäter von Halle. Der 32 Jahre alte Mann aus dem Mansfelder Land muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen eines Ausbruchsversuchs aus der Justizvollzugsanstalt Burg im Dezember 2022 verantworten. Im Verlauf der Tat nahm er mithilfe eines selbst gebauten Schussapparats Justiz­bedienstete als Geiseln, zwang sie zum Öffnen von Türen und gelangte so bis zur Ausgangsschleuse des Gefängnisses.

Die Verhandlung gegen Balliet findet aber nicht am Gerichtsort Stendal statt, sondern in einem besonders aufwendig gesicherten Gerichtssaal des Landgerichts Magdeburg. Balliet wurde für den Prozess am vergangenen Dienstag in die Jugendanstalt Raßnitz im Saalekreis verlegt. Von dort wird er für die Verhandlungen unter Aufsicht von Spezialkräften nach Magdeburg gebracht. Während des Transfers muss er Hand- und Fußfesseln tragen. Während der Verhandlung werden ihm lediglich die Handfesseln abgenommen.

Balliet zeigt keinerlei Reue

Für das Attentat von Halle war Balliet im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, zudem wurde die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet. Balliet wollte am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, mit größtenteils selbst gebauten Waffen ein Massaker in der Hallenser Synagoge anrichten, scheiterte jedoch an der robusten Eingangstür. Kurz darauf erschoss er zwei Passanten.

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Für seine Tat zeigte Balliet bisher keinerlei Reue. Er hält auch unverdrossen an seinen rechtsextremen Überzeugungen fest und gilt weiterhin als gefährlich. Bereits während der Untersuchungshaft unternahm er, begünstigt durch laxe Aufsicht, einen Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis „Roter Ochse“ in Halle. Dies führte zur Entlassung des Justizstaatssekretärs in Sachsen-Anhalt. Während des Prozesses wegen des Attentats schleuderte Balliet zudem einen Papierhefter in Richtung der Nebenkläger.

Im Hochsicherheitsgefängnis Burg, wo Balliet seine Haft verbüßen sollte, versuchte er am dritten Jahrestag seines Attentats, die Tür zu seiner Zelle mit dickem Papier zu blockieren. Einige Wochen später zielte er dann bei der nun zu verhandelnden Geiselnahme mit einem selbst gebastelten Schussapparat auf Justizbedienstete. Der gab den Behörden auch noch Wochen später Rätsel auf. Experten gelangten inzwischen zu der Einschätzung, dass der aus einem Metallrohr, einem Holzstift, Batterien sowie Drähten und Teilen eines Tackers gebaute Apparat tatsächlich in der Lage war, kleine Geschosse abzufeuern.

In dem Prozess wegen der Geiselnahme droht Balliet eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Eine Verurteilung würde sich wegen der vorangegangenen Verurteilung wegen Mordes zunächst nicht auswirken. Sie dürfte aber Balliets Chancen weiter verschlechtern, in Zukunft trotz der angeordneten Sicherungsverwahrung noch einmal in Freiheit zu gelangen. Für den Prozess wurden acht Verhandlungstage angesetzt.

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