Bernd Wiegand :
Oberbürgermeister von Halle nach Impfaffäre des Amtes enthoben

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Bernd Wiegand ist vom 7. Juni an nicht mehr Oberbürgermeister von Halle.

Bernd Wiegand ließ sich und andere Politiker sowie Mitarbeiter seiner Verwaltungen vorzeitig impfen. Nun hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Konsequenzen gezogen.

Der Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand, ist vorläufig seines Amtes enthoben worden. Das sachsen-anhaltische Landesverwaltungsamt teilte am Dienstag mit, dass der parteilose Politiker mit Wirkung vom 7. Juni aller seiner Ämter enthoben ist. Der 64 Jahre alte Wiegand darf zudem die Dienstgebäude der Stadt nicht mehr betreten und die Hälfte seiner Dienstbezüge werden einbehalten.

Hintergrund der Entscheidung ist die sogenannte Impfaffäre. In der Stadt Halle wurden von Mitte Januar bis Anfang Februar zahlreiche Mitglieder der Stadtverwaltung und des Stadtrates vorzeitig geimpft, obwohl sie laut der Impfverordnung des Bundes noch nicht an der Reihe waren. Wiegand selbst erhielt seine Impfung bereits am 17. Januar. Er führte auch die vorgezogenen Impfungen von Politikern und Mitarbeitern seiner Verwaltungen wesentlich mit herbei.

Wegen der Impfaffäre ist Wiegand Anfang April bereits durch den Stadtrat seines Amtes enthoben worden. Gegen Wiegand laufen zudem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verdachts der veruntreuenden Unterschlagung. Der parteilose Politiker war von der Ermittlungsbehörde schon vor einigen Jahren wegen Untreue angeklagt worden, wurde aber nach einem langwierigen Verfahren freigesprochen.

Wiegand amtiert in Halle seit 2012 als Oberbürgermeister, sein Verhältnis zur Mehrheit im Stadtrat ist zerrüttet. Wiegand selbst hat die Vorwürfe gegen sich stets zurückgewiesen. Erst vor kurzem beklagte er „eine politische Intrige“ gegen seine Person und erhob den Vorwurf, dass „gezielt falsche Behauptungen“ gegen ihn aufgestellt werden.

Wiegand beharrt darauf, dass im Rahmen seiner Aktion lediglich Impfungen verteilt worden seien, die nicht kurzfristig an berechtigte Personen verabreicht werden konnten und sonst verfallen wären. Die Staatsanwaltschaft Halle hält diese Argumentation laut einem Zwischenbericht mit Blick auf Wiegands eigene Impfung für zutreffend, nicht aber für zahlreiche weitere Impfungen.

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