Fernabschaltung von Leistungen : Sperrung per Mausklick als Selbstjustiz?
Von Alexander Birkhahn
Lesezeit: 3 Min.
Es ist ein häufig vorkommendes Problem, das immer wieder zu Verdruss führt: Ein Unternehmen kündigt ein Vertragsverhältnis, der Kunde nutzt aber die überlassenen Gegenstände trotzdem weiter. Diesen Zustand möchte das Unternehmen natürlich so schnell und einfach wie möglich beenden. Was liegt also näher, als Fakten zu schaffen und dem vormaligen Kunden die Nutzung des überlassenen Gegenstandes unmöglich zu machen? Immer öfter ist es faktisch möglich, durch einen einfachen Klick aus der Ferne die Funktionsfähigkeit von Gegenständen wie Autos, SIM-Karten oder elektronischen Schlüsseln aufzuheben.
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