Umgang mit Propalästina-Demos : Mal verboten – und mal erlaubt

Auch in Hessen wollen Muslime ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit zum Nahostkonflikt geltend machen. Doch die Sicherheitsbehörden tun sich schwer damit. Woran liegt das?
Als am vergangenen Samstag die Nachricht vom Verwaltungsgerichtshof die Runde macht, ist es früher Nachmittag gegen halb drei. In einer halben Stunde soll die Demonstration am Frankfurter Opernplatz beginnen, zu der die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) unter dem Motto „Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten“ aufgerufen hat. Mit einer richterlichen Entscheidung erst kurz vor der Demonstration war gerechnet worden, aber das Ergebnis fällt anders aus, als viele der Versammelten es befürchtet hatten: Die propalästinensische Kundgebung darf stattfinden.
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