Kommunaler Finanzausgleich : Kürzungen bei Kommunen verfassungswidrig

Großkampftag am hessischen Verfassungsgericht: Erst verhandeln die Richter über eine Klage der Linken-Fraktion, dann gibt es beim kommunalen Finanzausgleich eine Klatsche für das schwarz-gelbe Regierungsbündnis.
Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Die Änderungen am Finanzausgleich, die CDU und FDP 2011 durchgesetzt hatten, wurden in wesentlichen Teilen wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der Finanzbedarf der Kommunen sei nicht ermittelt worden. Bis Ende 2015 müsse der Gesetzgeber nachbessern, forderten die elf Richter. Sie verhandelten am Dienstag außerdem mündlich über eine Verfassungsklage der Fraktion Die Linke wegen der Schuldenbremse.