Landessozialgericht Hessen : Lohn aus Schwarzarbeit zählt nicht für Verletztengeld
Zahlungen nach einem Arbeitsunfall werden nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ausschließlich an dem nachgewiesenen Einkommen bemessen. Nicht nachgewiesene Zahlungen zum Beispiel aus Schwarzarbeit könnten bei dem sogenannten Verletztengeld nicht berücksichtigt werden, teilte das Gericht in Darmstadt mit.
Ein versicherter Arbeitnehmer war bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle verletzt worden. Die Berufsgenossenschaft bewilligte dem 51 Jahre alten Mann Zahlungen nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für wöchentlich 20 Stunden. Der Arbeiter verwies darauf, weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet zu haben und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden vor. (Az.: L 9 U 109/17)
Das Gericht gab aber der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar sei es Ermittlungen und Zeugenaussagen zufolge wohl gängige Praxis auf der Baustelle gewesen, 20 Stunden sozialversicherungspflichtig und 20 Stunden als Schwarzarbeit zu vergüten. Der Arbeitnehmer habe aber nur Einkommen aus 20 Arbeitsstunden nachweisen können. Es lägen keine Hinweise vor, dass der Versicherte tatsächlich Einnahmen aus Schwarzarbeit erzielt habe.