„Spitzel-Affäre“ um Geiger : Strafe für ehemaligen Eschborner Bürgermeister halbiert

Das Landgericht Frankfurt hat den ehemaligen Eschborner Bürgermeister Mathias Geiger in der „Spitzel-Affäre“ in einem weiteren Anklagepunkt freigesprochen. Er muss weniger Geldstrafe zahlen.
Die „Spitzel-Affäre“ des ehemaligen Eschborner Bürgermeisters Mathias Geiger könnte nach acht Jahren beendet sein. Am Dienstag halbierte das Frankfurter Landgericht die Geldstrafe gegen ihn in etwa auf 14.700 Euro. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Geiger, dem im ersten Prozess wegen überlanger Verfahrensdauer ein Drittel der Strafe erlassen worden war, hatte gegen die Verurteilung im November 2018 dennoch Revision eingelegt und vor dem Bundesgerichtshof zum Teil recht bekommen. Während die Karlsruher Richter den Vorwurf des Geheimnisverrats bestätigten, verlangten sie, den Tatbestand der Verletzung des Steuergeheimnisses noch einmal zu prüfen.
In Frage stand in dem Prozess am Dienstag vor einer anderen Kammer des Landgerichts daher nur noch, ob Geiger, als er in seiner Zeit als Erster Stadtrat auf nächtlichen Streifzügen durchs Rathaus Unterlagen fotografierte und kopierte, als „Amtsträger“ im Sinne der Strafnorm unterwegs war. Dies verneinte das Gericht am Dienstag, so dass Geiger in diesem Anklagepunkt freigesprochen wurde.
Außer amtlichen Verschlusssachen und persönlichen Unterlagen von Mitarbeitern, dem Insolvenzplan des Fußballclubs FC Eschborn und Plänen für die Sanierung des Rathauses lichtete Geiger auch Steuerbescheide ab. Das Material übergab er einem Rechtsanwalt, dieser leitete es an einen Journalisten, der Auszüge veröffentlichte.
Der FDP-Politiker sammelte damals Beweise für die seiner Meinung nach verfehlte Politik von Bürgermeister Wilhelm Speckhardt (CDU), gegen den er bei der Wahl 2013 erfolgreich antrat. Geiger scheiterte allerdings 2019 bei dem Versuch, als Stadtoberhaupt bestätigt zu werden. Er verlor die Direktwahl gegen Adnan Shaikh (CDU). Die Geldstrafe wurde am Dienstag auch deswegen reduziert, weil Geiger inzwischen von seiner Pension lebt.