Prozess gegen Umweltaktivistin : „Ella“ bleibt trotz milderen Urteils in Haft

Das Landgericht Gießen reduziert die Strafe gegen die Umweltaktivistin „Ella“ wegen Angriffen auf Polizisten im Dannenröder Forst. Es hält aber den Haftbefehl aufrecht. Die Urteilsbegründung muss nach Protestgesängen im Zuhörerraum abgebrochen werden.
„Ella“, im November 2020 unter dem Vorwurf festgenommen, im Danneröder Forst während der Räumung der Baumhäuser im Protestcamp gegen den Ausbau der A 49 in schwindelerregender Höhe Polizisten mit Fußtritten attackiert zu haben, bleibt in Haft. Eine kleine Strafkammer des Gießener Landgerichts wies am Freitag den Antrag der Verteidigung auf Freilassung der „Unbekannten weiblichen Person 1“, wie sie in den Akten genannt wird, ab. Das Urteil des Amtsgerichts Alsfeld aus erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlicher Angriffe und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde weitgehend bestätigt, das Strafmaß jedoch von zwei Jahren und drei Monaten auf ein Jahr und neun Monaten reduziert. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate beantragt.
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