Neues Bestattungsgesetz : Der Rhein als letzte Ruhestätte
Von Markus Schug
Lesezeit: 2 Min.
Auch wenn es in Rheinland-Pfalz kein Meer gibt, soll die Möglichkeit der Seebestattung ausdrücklich in dem von der Landesregierung geplanten neuen Bestattungsgesetz mit aufgeführt werden. Konkret ist in dem vom Ministerrat gebilligten Regelwerk, das vom Landtag noch beschlossen werden muss, die Rede davon, dass die Asche eines Verstorbenen künftig auch über großen Flüssen – wie Rhein, Mosel, Saar und Lahn – verstreut werden dürfe.
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