Antiisrael-Parolen bei Demo : Unglaubwürdig im Kampf gegen Antisemitismus
Ein Kommentar von Katharina Iskandar
Lesezeit: 2 Min.
Die Frage, wie eine Kritik am Staat Israel aussehen darf, ist eine der schwierigsten Abwägungen, die Gerichte zu treffen haben. Was darf bei Demonstrationen, die sich mit dem Nahostkonflikt befassen, geäußert werden? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt: Die Parole „From the river to the sea“ darf es nicht, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form. Das gilt ebenso und umso mehr für den Ausspruch „Juden Kindermörder“.
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