Neuer Anlauf nach der Wahl : Dopingopfer werden vertröstet

Die Opferbeauftragte macht Opfern des DDR-Zwangsdopings Hoffnung für die Zeit nach der Bundestagswahl. In der Novellierung des SED-Unrechtsgesetzes werden sie nicht berücksichtigt.
Die SED-Opferbeauftragte des deutschen Bundestages, Evelyn Zupke, glaubt weiterhin an eine Hilfe für notleidende Dopingopfer der DDR durch den Bund. „Ich bin überzeugt, dass der Bundestag, so wie er es aktuell für eine ganze Reihe an Opfergruppen tut, auch für die Dopingopfer ein geeignetes Unterstützungsinstrument schaffen wird“, teilte Zupke der F.A.Z. am Mittwoch mit.
Am Dienstag hatten sich die Bundesregierung, FDP und CDU auf eine Novellierung des SED-Unrechtsgesetzes geeinigt. Die Opfer des DDR-Zwangsdopings werden darin, wie etwa vom Doping-Opfer-Hilfe-Verein (DOH) erhofft, nicht berücksichtigt, die Umsetzung ihrer Ansprüche wird abermals vertagt (siehe Kommentar auf dieser Seite). In einem Entschließungsantrag wird die zukünftige Bundesregierung zwar aufgefordert, eine Lösung per Gesetz zu finden. Die neue Regierung ist aber nicht daran gebunden.
Thema aufgreifen
„Auch wenn die Betroffenen auf eine Aufnahme in die Rehabilitierungsgesetze gehofft haben, ist für die Dopingopfer der geplante Beschluss ein wichtiges Signal, dass man im Bundestag ihr Anliegen ernst nimmt“, erklärte Evelyn Zupke. Sie werde das Thema zu Beginn der neuen Legislaturperiode aufgreifen und dem Parlament konkrete Vorschläge vorlegen, damit Geschädigte des Zwangsdopings möglichst zeitnah eine bessere Unterstützung erhielten.
Der DOH nahm die Entscheidung zurückhaltend auf. „Das novellierte Gesetz“, sagte der DOH-Vorsitzende Michael Lehner, „wird den von wesentlichen Fraktionen anerkannten Ansprüchen der Dopingopfer nicht gerecht.“