Gerichtsurteil in Köln : Dubai-Schokolade made in Türkiye
Um kein anderes neues Produkt gab es zuletzt einen solchen Wirbel wie um die sogenannte Dubai-Schokolade. Manche Fans standen stundenlang vor Geschäften, andere zahlten im Internet heillos überzogene Preise, um eine Tafel der mit Pistaziencreme und knusprigem Kadaifi-Teig gefüllten Schokolade zu ergattern.
Weil unzählige Anbieter um die Gunst der Kunden buhlen, kam es bald auch zu Gerichtsverfahren. Nun gibt es erste Entscheidungen zum Produkt und dessen Bewerbung. Das Landgericht Köln hat mit Beschlüssen vom 20. Dezember und 6. Januar zwei Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagt, ihr Produkt, das weder in Dubai hergestellt ist, noch einen sonstigen geographischen Bezug zu Dubai hat, als „Dubai Schokolade“ oder „Dubai Chocolate“ zu vermarkten, da die Produktgestaltung die Kunden in die Irre führe.
„Herkunft: Türkei“
Auf den Verpackungen warben die Vertreiber mit Formulierungen wie „Taste of Dubai“, „einem Hauch Dubai“ oder „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu ihnen nach Hause“; der Hinweis „Herkunft: Türkei“ oder „Product of Türkiye“ in kleiner, kaum wahrnehmbarer Schrift bringe keine Abhilfe, da die Käufer anders als bei anderen Produkten nicht erkennen könnten, dass es sich lediglich um eine Nachahmung der Schokolade aus Dubai handele.
Bei den Kölner Beschlüssen handelt es sich um Einzelfall-, nicht um Grundsatzentscheidungen. Gut möglich, dass die nächste Instanz zu einem anderen Schluss kommt. Denkbar ist auch, dass eine andere Kammer den Begriff „Dubai Schokolade“ als Schokoladensorte oder ähnlich wie beim „Wiener Schnitzel“ als Verweis auf Herstellungsart oder Rezeptur einstuft und nicht als Herkunftshinweis. (Aktenzeichen 33 O 513/24 sowie 33 O 525/24)