Reform der Versorgung :
Bundestag schafft Honorardeckel für Hausärzte ab

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Bei einer Hausärztin in Bad Homburg

Es sah lange nicht so aus, als ob es noch klappen würde. Doch Hausärzte-Mangel in der Fläche und lange Wartezeiten in Praxen haben die Ex-Ampelpartner noch mal zusammengebracht.

Die hausärztliche Versorgung in Städten und auf dem Land soll besser werden. Auf den letzten Metern vor der anstehenden Bundestagswahl hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die entsprechende Reform beschlossen. Kern des in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verabschiedeten Gesetzentwurfs ist die Entbudgetierung, also das Wegfallen von Honorarobergrenzen bei Hausärzten. Zusätzlich sind Pauschalen für besondere hausärztliche Leistungen sowie die Versorgung chronisch Kranker geplant.

Mit dem sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll auch die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren einfacher werden. Eine bessere und schnellere Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung sowie eine leichtere Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung sind ebenfalls vorgesehen. Auch der Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt, die sogenannte Pille danach, soll ausgeweitet werden. Sie sollen künftig ohne Altersbegrenzung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

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Bessere Interessenvertretung

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Interessenvertretung der Pflege sowie der Patienten gestärkt werden. Für Hebammen sind mehr Mitspracherechte vorgesehen. Zahlreiche Aspekte wie die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zunächst geplanten Gesundheitskioske als niedrigschwellige Beratungsstellen, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wurden indes in der Entwurfsphase aus dem Gesetz gestrichen.

Während aus der Ärzteschaft viel Lob für das Gesetz kommt, gepaart mit der Forderung nach einer Entbudgetierung für alle Fachärzte, kritisierten die gesetzlichen Krankenkassen die Reform. Für die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber sei die Reform keine gute Nachricht, da die Kosten noch einmal um geschätzt bis zu 500 Millionen Euro jährlich stiegen.

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