Juristische Provenienz :
Was denkt ihr denn mit?

Von
Gwinyai Machona
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Das Sozialrathaus im Frankfurter Gallusviertel ist ein Ort der Daseinsvorsorge. Bedeutet es für die Rechte der Bürger etwas, dass dieser Begriff von Ernst Forsthoff geprägt wurde?

Wie sollte man mit klassischen juristischen Werken umgehen, deren Autoren antisemitische oder sexistische Ansichten vertreten? Eine Replik zum Provenienz-Problem.

Unter dem Titel „Wo denkt ihr denn her?“ hat Klaus Ferdinand Gärditz am 22. Februar auf der Seite Geisteswissenschaften der F.A.Z. das Diskussionsangebot meines Aufsatzes „Das Pro­ve­ni­enz-Pro­blem der Rechtswissenschaften“ (Kritische Justiz, Bd. 55, 2022, Heft 4 / Nomos) an­genommen. Der darin formulierte Vorschlag zielt auf einen reflektierten und problembewussten Umgang mit juristischen „Klassikern“, von denen viele be­kanntermaßen antisemitische, rassistische, sexistische oder andere menschenverachtende Ansichten in ihren Schriften vertraten. Konkreter: Wie umgehen mit Immanuel Kant, Friedrich Carl von Savigny, Carl Schmitt oder Ernst Forsthoff?

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