FAZ+Einspruch Exklusiv :
Wie Den Haag seine Haftbefehle begründet und was offenbleibt

Gastbeitrag
Von
Kai Ambos
Lesezeit:
Gericht mit weltweitem Anspruch: der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag

Der Internationale Strafgerichtshof folgt mit den Haftbefehlen gegen Netanjahu und Gallant einer Linie, die sich bereits im Vorfeld abzeichnete, widerspricht dem Antrag des Chefanklägers aber auch in einigen Punkten. Für das weitere Verfahren bleiben schwierige Rechts- und Beweisfragen offen.

Die gestern ausgestellten Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant konnten niemanden überraschen, der die Ereignisse in Gaza und das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) unvoreingenommen und aufmerksam verfolgt. Eine solide juristische Beurteilung der Entscheidung der dreiköpfigen Vorverfahrenskammer wird allerdings dadurch erschwert, dass sie – wie schon die Haftbefehlsentscheidung gegen Russlands Präsidenten Putin – als geheim klassifiziert wurde und man sich deshalb nur auf die Presseerklärung des Gerichts stützen kann. Die Kammer nimmt einen „begründeten Verdacht“ – dies ist der für den Erlass eines Haftbefehls notwendige Verdachtsgrad (Art. 58 Abs. 1(a) IStGH-Statut) – bezüglich bestimmter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinsichtlich der israelischen Kriegsführung in Gaza zwischen 8. Oktober 2023 und („mindestens“) 20. Mai 2024 an.

Einführungs-
angebot

Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+
12,80 € jetzt 2 Monate kostenfrei testen

Zugriff auf alle Inhalte inkl. FAZ+
12,80 € jetzt 2 Monate kostenfrei

  • Mit einem Klick online kündbar
  翻译: