Rudolf Wiethölter gestorben : Der Kollisionsrechtler
Von Alexandra Kemmerer
Lesezeit: 3 Min.
Sein Werk sei eine Erinnerung an unaufgebbare Hoffnungen, und seine unbestreitbar großartige Leistung liege wohl darin, dass seine Anstrengungen einem Recht der „Gesellschaft als Gesellschaft“ galten, „in Form einer Theorie, die als Stachel im gesellschaftsgeschichtlichen Entwicklungsfleisch mitwächst“. So charakterisierte der Frankfurter Privatrechtler Rudolf Wiethölter einmal den Juristen und Ökonomen Franz Böhm, als dessen Nachfolger er im Frühjahr 1963 die Leitung des profilierten Instituts für Wirtschaftsrecht der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität übernommen hatte.
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