Vorsicht vor Gutscheinen :
Geld, das man aus dem Fenster wirft

Sandra Kegel
Ein Kommentar von Sandra Kegel
Lesezeit: 2 Min.
Millionen Deutsche verschenken Gutscheine, doch längst nicht alle werden eingetauscht.
Gutscheine verschenken die Deutschen am allerliebsten, nicht nur zu Weihnachten. Doch häufig werden sie nicht eingelöst. Viele wissen zudem nicht, dass sie nach drei Jahren ablaufen. Nicht nur ökonomisch hat das seinen Preis.
Merken

Mit der Geburt fängt es an, wenn die ersten Gutscheine eintrudeln, zum Bespiel für „20-mal Babysitten von der lieben Nachbarin“. Eingelöst wurden sie nie. Genauso wenig wie die Warenversprechen, die meist auf Nimmerwiedersehen in der Schublade verschwanden. Gutscheine, diese vermeintlich guten Scheine, sind in Wahrheit schlecht. So verheißungsvoll sie auch klingen, mit all den Aussichten auf ­gesunde Rücken (Massage!), gutes ­Essen (Restaurant!) oder gute Unterhaltung (Kino!), am Ende wird meist doch nichts daraus, und sei es, weil das Restaurant nicht mehr existiert.

Zeichen von Verlegenheit

Dabei sind Gutscheine hierzulande seit Jahren das beliebteste Geschenk und sorgen für Milliardenumsätze. Zugleich haben laut Statista vierzig Prozent aller Deutschen schon mindestens einmal einen Gutschein verdaddelt. Bei uns tauchten unlängst welche für einen Besuch im Schwimmbad auf, das sich hochtrabend Therme nennt.

Zum Jahresausklang griffen wir zu, nach immerhin zwölf Jahren, und fuhren am letzten Tag des Jahres nach Bad Homburg vor der Höhe. Der Geruch von Chlorwasser, das Hantieren mit dem Spindschlüssel und die Enge der Umkleidekabine weckten Kindheitserinnerungen. Doch vor dem Badespaß stand der Gutscheingott. Abgelaufen, da könne man nichts machen, beschied man uns, schreiben Sie doch der Geschäftsführung.

Das Jahr neigte sich mit jeder Minute mehr dem Ende zu, also drückten wir der Kassenfrau statt drei Gutscheinen achtzig Euro in die Hand und stürzten uns in die Fluten. Laut Gesetz, hatte die Dame noch erwähnt, verlören Gutscheine nach drei Jahren ihre Gültigkeit. Ein späterer Blick auf die Website der Verbraucherzentrale gibt ihr recht: Gutscheine unterliegen der Verjährungsfrist. Auch umtauschen lassen sie sich nicht. Und bei Insolvenzen zählen sie nicht zur Gläubigermasse. Man ist also dazu verdammt, seine Knochen der geschenkten Thai-Massage auszusetzen oder selbst als Veganer das spendierte Burger-Menü zu verspeisen, wenn nichts verfallen soll.

Der Gutschein verrät ja vor allem eines: die Verlegenheit des Schenkenden, keine zündende Idee zu haben. Kinder hingegen wussten schon immer um seinen wahren Wert. Ankündigungspräsenten wie „Dreizehnmal Wäscheaufhängen“ war die Unerfüllbarkeit schon eingepreist. Abgesehen vom volkswirtschaftlichen Phänomen der vielen bezahlten, aber nicht ein­gelösten Scheine ist der zwischen­mensch­­liche Aspekt nicht zu unterschätzen.

Gerade bei ideellen Geschenken wie einem versprochenen Winterspaziergang sollte man künftig auf die Endlichkeit der Gabe hinweisen, auf dass sie eingelöst werde. Auf unserem Schwimmbad-Versprechen stand übrigens eigens vermerkt: „Der Geschenkgutschein ist übertragbar und unbegrenzt gültig.“ Mitunter können sich auch drei Jahre anfühlen wie eine Ewigkeit.

  翻译: