FAZ+Zeugen Jehovas :
Der Prüfstein des Anstoßes

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Auf dem Dach der Wachtturm-Gesellschaft von New York leuchten die Buchstaben des Heils.

Ein Schweizer Gericht urteilt über bekannte Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas, von der Ächtung Abtrünniger bis hin zur Zwei-Zeugen-Regel beim sexuellen Missbrauch. Das könnte auch Zweifel an der deutschen Rechtsprechung aufkommen lassen.

Kann eine Religionsgemeinschaft ihren Fortbestand auch dann sichern, wenn ein von ihr datierter Weltuntergang ausbleibt? So fragten die Richter des Bundesverfassungsgerichts vor zwanzig Jahren im Blick auf die Zeugen Jehovas und ihren Antrag, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden. In seinem Urteil vom 19. Dezember 2000 erwog der Zweite Senat das Risiko für Jehovas Zeugen, bei Fehlprognosen des Weltuntergangs ihre Anhänger zu verlieren und damit das für die öffentlich-rechtliche Anerkennung wichtige Kriterium einer „Gewähr der Dauer“ nicht erfüllen zu können: „Dadurch könnten enttäuschte Mitglieder zum Austritt veranlasst und so der Fortbestand der Religionsgemeinschaft möglicherweise gefährdet werden.“

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