Antidiskriminierungsklausel : Ein Versuch der Selbstentlastung

Die Berliner Antidiskriminierungsklausel hilft der Kulturbürokratie, nicht dem Kampf gegen Antisemitismus. Soll das zum Modell werden?
Spätestens seit der Documenta im vergangenen Jahr ist für alle Kulturverwalter eine völlig ungeklärte Frage dringlich geworden: Wie verbindet man den Schutz der Kunstfreiheit mit der Kontrolle darüber, dass es nie wieder einen solchen Antisemitismus-Skandal im eigenen Verantwortungsbereich gibt? Es geht darum, so formulierte es der Documenta-Geschäftsführer Andreas Hoffmann im November im Gespräch mit der F.A.S., „Instrumente für einen klaren Umgang mit dem Thema Antisemitismus“ zu finden, um so „neu zu definieren, wie eine politische, gesellschaftsorientierte Kunst in Zukunft präsentiert werden kann“. Bevor die Definition eines solchen Rahmens gefunden ist, wollte sich Hoffmann nicht auf die Erörterung von konkreten Zweifelsfällen einlassen, etwa davon, wie mit Künstlern zu verfahren sei, die einmal eine BDS-Petition unterschrieben haben: „Wir müssen diese Frage einmal abschließend im gesamten Feld klären, denn sie betrifft ja nicht nur die Documenta.“
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