FAZ+BGH-Urteil zu „Lost Art“ :
Kunstwerke unter Verdacht

Von David Moll, Amelie Ebbinghaus
Lesezeit: 6 Min.
Verschollen und auf „Lost Art“ gesucht: Gustav Klimts Gemälde „Die Freundinnen II“, das sich einst in der Sammlung August und Serena Lederer befand.
Bei „Lost Art“ als mögliches NS-Raubgut gelistete Kunst wird faktisch unverkäuflich. Der BGH soll klären, ob das die Rechte der Eigentümern verletzt. Was könnte aus dem Urteil folgen? Ein Gastbeitrag.
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Ende Juni diesen Jahres avancierte Gustav Klimts „Dame mit Fächer“ bei Sotheby’s in London mit einem Hammerpreis von 74 Millionen Pfund zum teuersten je in Europa versteigerten Kunstwerk. Spitzenwerke Klimts sind selten auf dem Markt: Mindestens zwanzig seiner Gemälde gelten als verschollen und werden von Erben ihrer jüdischen Voreigentümer gesucht. Sie sind in der „Lost Art“-Datenbank als potentielle NS-Raubkunst gelistet. Sollten sie wieder auftauchen, könnten die heutigen Besitzer der Werke sie trotz des hohen Marktwerts faktisch nicht verkaufen.

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