SZ-Justizautor Ronen Steinke : Wenn das Urteil nicht zum Vorurteil passt, wird es passend gemacht
Journalismus bedeutet Auswahl, Verknappung, Zuspitzung. Doch darf die Gesamtsicht eines Sachverhalts in diesem Konzentrationsprozess nicht verloren gehen. So liegt es aber in einer Kolumne, die Ende Mai in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) erschien. Der SZ-Redakteur Ronen Steinke kritisiert darin ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. Unter dem Titel „Strafbares Schlafen“ heißt es: „Obdachlose, die auf dem Boden liegen, sind aus Sicht der Bahn Straftäter. Sie kommen vor Gericht wegen Hausfriedensbruchs.“ Sodann wird berichtet, dass der 32-jährige Obdachlose Paul Viktor M. im Bahnhof gebettelt hat. „Mal stumm auf dem Boden sitzend, ein andermal hat er Passanten angesprochen und sie nach Kleingeld gefragt.“ Für 84 solcher Taten soll es eine Strafe von 540 Euro gegeben haben.
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