Reform von ARD und ZDF : NRW-Regierung billigt Rundfunkstaatsverträge
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Entwürfe des Reformstaatsvertrags und des Finanzierungsstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebilligt. Beide Gesetze sollen auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im März durch Ministerpräsident Hendrik Wüst unterzeichnet werden.
Nach Einschätzung des Medienministers Nathanael Liminski, bedeutet Reformstaatsvertrag „die größte Umstrukturierung seit Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Die Anstalten sollten moderner und schlanker werden und ihren Auftrag effizienter erfüllen, sagte Liminski.
Der Staatsvertrag setze die entsprechenden Leitplanken, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu sichern und den Bedarf der Nutzer in den Vordergrund zu stellen und nicht mehr die Sender mit ihren Strukturen. Nur ein moderner und effizienter Rundfunk finde dauerhafte Zustimmung der Beitragszahler. Dafür müsse das Budget stärker als bisher in das Angebot fließen
Auch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hat das Landeskabinett gebilligt. Er enthält einen Vorschlag, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt werden soll. Vorgesehen ist eine Widerspruchslösung im Stufenmodell.
Nathanael Liminski begründet das Plazet der NRW-Landesregierung unter anderem damit, dass das neue Verfahren Finanzierungssicherheit biete und die Verantwortungsgemeinschaft der Länder besser als bisher abbilde: „Wir haben jetzt eine große Chance, die Diskussion um den Beitrag langfristig zu versachlichen. Ich hoffe, dass diese Chance von allen gesehen und genutzt wird.“ Bayern und Sachsen-Anhalt wollen der Novellierung nur zustimmen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsklage zurücknehmen. Heha