ORF-Gesetz :
Gericht beschränkt Regierungseinfluss

Lesezeit: 1 Min.
Der Stammsitz des Österreichischen Rundfunks auf dem Wiener Küniglberg.
Verstoß gegen die Gebote der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Merken

Die Regierung in Österreich darf einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zufolge nicht mehr so viel Einfluss auf die Zusammensetzung der Gremien des öffentlich-rechtlichen ORF nehmen. Das Gericht erklärte Teile der bisherigen Regelungen für verfassungswidrig.

Es verstoße gegen das Gebot der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung des ORF-Stiftungs- und des Pu­blikumsrat, wenn die Regierung jeweils mehr Mitglieder bestellen könne als andere Stellen. Das Land Burgenland hatte gegen die Bestimmungen des ORF-Gesetzes geklagt. Nun muss das Gesetz, das erst im Juli novelliert worden ist, bis März 2025 geändert werden. Die aktuelle Arbeit und auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind von dem Urteil nicht betroffen.

Laut Verfassungsgerichtshof dürfen die von Regierung und Ländern bestellten Mitglieder des Stiftungsrats erst nach ihrer Amtszeit von vier Jahren und nicht vorzeitig, etwa bei einem Regierungswechsel, neu bestellt werden. Außerdem enthalte das ORF-Gesetz keine Vorkehrungen, um die Vielfaltsanforderungen bei der Auswahl der Gremienmitglieder zu erfüllen, der Ermessensspielraum gehe zu weit.

Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des Senders und hat 35 ehrenamtliche Mitglieder. Die Stiftungsräte wählen alle fünf Jahre den Intendanten und berufen auf dessen Vorschlag hin bis zu vier Direktoren und neun Landesdirektoren.

  翻译: