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FAZ+Ostdeutsche Zeitschriften :
Erkennen sich Ossis gegenseitig?

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Kürzlich kündigte die „Superillu“ auf ihrer Ti­telseite die Erörterung ei­ner folgenschweren Fra­ge an: „Ist das Wort ‚Ossi‘ eine Belei­digung?“ Im Inneren des Hefts fand sich dann nur eine kleine Notiz dazu, es ging um ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2019. Doch man versteht sofort, dass die dort verhandelten Ein- und Zuordnungen für die „Su­perillu“ von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ein Redakteur eines ungenannt bleibenden anderen Mediums hatte seinen Vorgesetzten vorgeworfen, ihn fortwährend als dummen „Os­si“ stigmatisiert und gedemütigt zu haben, und forderte wegen der da­rauffolgenden Erkrankung von seinem Verlag ein Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage nun vor allem mit der Begründung zurück, dass Ostdeutsche nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Welt­anschauung seien; deshalb handele es sich nicht um eine Benachteiligung im Sinne des Paragraphen 1 des Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­gesetzes.

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