Wegen Beitrag vor Gericht : Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
Lesezeit: 2 Min.
„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen“, sagt der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke zur Begründung der Beschwerde, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Man trage Verantwortung „für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“, Gesetze seien einzuhalten, bei Recht und Gesetz gebe es keine „Kompromisse“.
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