Sieg für „Körperwelten“-Macher : Präparierte Leichenteile dürfen gezeigt werden
Die Betreiber des „Menschen Museums“ im Berliner Fernsehturm am Alexanderplatz dürfen ihre Ausstellung präparierter („plastinierter“) Leichenteile weiter zeigen. Das entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Nicht gezeigt werden dürfen jedoch zehn ältere Ganzkörperplastinate, weil für diese keine ausreichenden Einwilligungserklärungen vorliegen. Wo aber Einwilligungen der Spender vorlägen, die jeweils auf die gezeigten Körperteile ausgestellt seien, könne die Ausstellung nicht untersagt werden, befand das Gericht.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht in einer langen Kette von Rechtsstreitigkeiten; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat es die Berufung ans Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Geklagt hatte der Ausstellungsbetreiber Gunther von Hagens, der seine Präparate in Berlin dreimal gezeigt hat und Anfang 2015 eine Dauerausstellung eröffnete. Das Bezirksamt Mitte untersagte die Ausstellung im Dezember 2016. Dagegen richtete sich die Klage der Betreiber, der das Gericht zum Teil stattgab. Denn das Bezirksamt, hieß es in der Begründung, habe „nicht ausreichend ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Untersagung sämtlicher Exponate der Ausstellung gegeben seien“.
Für die Frage, ob Leichenteile öffentlich ausgestellt werden dürfen, sei entscheidend, ob „jedem einzelnen Exponat ein ganz bestimmter Körperspender zugeordnet“ werden könne und ob dieser seine Einwilligung erklärt habe. (Aktenzeichen VG 21 K 608.17)