Corona und Arbeitsrecht :
Corona-Testung ist keine Arbeitszeit

Lesezeit: 3 Min.
Schnelltest in einer Station in Oldenburg
Arbeitsrechtler können sich derzeit über zu wenig Arbeit nicht beklagen: Was sie Unternehmen zur 3-G-Regel, ihrer Kontrolle am Arbeitsplatz und einer möglichen Impfpflicht für Mitarbeiter raten.
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Knapp zehn Tage sind die neuen Corona-Regeln in Kraft. In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit im Umgang mit den Arbeitsschutzvorschriften. Anwälte, die auf Arbeitsrecht und Fragen zum Datenschutzrecht spezialisiert sind, sind derzeit stark gefragt. Denn die Betriebe müssen wissen, wie die staatlichen 3-G-Vorgaben für den Zugang zu ihren Betriebsstätten und deren Kontrolle möglichst effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.

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