FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :
Darf ich meinen Chef anzeigen?

Von Michael Fuhlrott
Lesezeit: 3 Min.
Besser erst unternehmensintern klären? In einem Gericht in Bayern
Ein Arbeitnehmer bezichtigt den Arbeitgeber einer Straftat und erstattet Strafanzeige: Wann das mit der „Treuepflicht“ vereinbar ist – und in welchen Fällen das Unternehmen mit einer fristlosen Kündigung reagieren kann.
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Ein Arbeitsverhältnis ist durch die wechselseitige Pflicht zur Rücksichtnahme gekennzeichnet, was das Bürgerliche Gesetzbuch in Form einer in § 241 Abs. 2 BGB ausdrücklich geregelten „Treuepflicht“ betont, in deren Zuge es zur Rücksichtnahme „auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils“ verpflichtet.

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