FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :
Darf ich dienstliche E-Mails an meinen privaten Account weiterleiten?

Von Doris-Maria Schuster
Lesezeit: 2 Min.
Dienstliche E-Mails sind heute von überall aus abrufbar.
Ein Vorstand schickt sensible Unterlagen nicht nur an Vorstandskollegen und Aufsichtsratsmitglieder, sondern auch an seinen privaten E-Mail-Account – mit gravierenden Folgen. Was sagt die Rechtsprechung dazu?
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Um schnell in der Lage zu sein, auf möglicherweise relevante Informationen zurückzugreifen, kommt es immer wieder vor, dass sich Beschäftigte E-Mails mit dienstlichen Inhalten und Dokumenten an ihre private E-Mail-Adresse schicken. Das kann in Zeiten von Mobile Work, in denen man sich immer und von überall in die dienstlichen Systeme einwählen kann und es deshalb keinen Grund für die Weiterleitung dienstlicher Korrespondenz an die private E-Mail-Adresse gibt, schwerwiegende Folgen haben. Das gilt in besonderem Maße für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.

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