FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :
Wer zahlt mein Job-Rad, wenn ich krank bin?

Von René von Wickede
Lesezeit: 2 Min.
Mit dem Dienstrad zur Arbeit – aber was, wenn man nicht arbeiten kann?
Dienstfahrräder sind beliebt. Doch die Überlassungsmodelle sind oft anders als beim altbekannten Dienstwagen. Etwa, wenn ein Arbeitnehmer lange Zeit erkrankt - und trotzdem weiter Leasingraten zahlen soll. Die Rechtskolumne „Mein Urteil“.
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In vielen Unternehmen wurde das so genannte „Job-Rad“ eingeführt und gilt als ein interessantes Modell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die rechtliche Umsetzung ist erklärungsbedürftig: Das Fahrrad wird oftmals nicht vom Arbeitgeber erworben. Vielmehr schließt er einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber ab, dem er dann auch die Leasingraten schuldet.

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