Kolumne „Mein Urteil“ : Wer zahlt mein Job-Rad, wenn ich krank bin?
Von René von Wickede
Lesezeit: 2 Min.
In vielen Unternehmen wurde das so genannte „Job-Rad“ eingeführt und gilt als ein interessantes Modell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die rechtliche Umsetzung ist erklärungsbedürftig: Das Fahrrad wird oftmals nicht vom Arbeitgeber erworben. Vielmehr schließt er einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber ab, dem er dann auch die Leasingraten schuldet.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Jetzt Zugang 12,80 € für nur 0,99 € abonnieren?
- Mit einem Klick online kündbar