Kolumne „Mein Urteil“ : Das sind die neuen Regeln für Arbeitsverträge
Von Anja Mengel
Lesezeit: 3 Min.
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2025 in diversen arbeitsrechtlichen Gesetzen Änderungen zu den zwingenden Mindestanforderungen zu Schriftformen vorgenommen. Dies geschah mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und wurde vielfach kommentiert, oftmals aber auch falsch mit der Aussage „Arbeitsverträge dürfen nun endlich digital geschlossen werden“.
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