Asyl suchende Paare getrennt :
Frühere dänische Ministerin zu Haftstrafe verurteilt

Von Matthias Wyssuwa, Hamburg
Lesezeit: 2 Min.
Die dänische Integrationsministerin Inger Støjberg im November 2016
Inger Støjberg hat als dänische Integrationsministerin Asyl suchende Paare aus Syrien getrennt, weil sie Minderjährige vor Kinderehen schützen wollte. Ein Gericht befand, das sei widerrechtlich und verurteilte sie zu einer Haftstrafe.
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Die frühere dänische Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg ist wegen eines Amtsvergehens zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Das Reichsgericht befand sie schuldig, im Falle der Trennung von mehreren asylsuchenden syrischen Paaren vorsätzlich unrechtmäßig gehandelt zu haben, obwohl sie von Beamten darauf hingewiesen worden war. Von 26 Richtern hielt sie nur einer für unschuldig. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Ob sie die Haft aber tatsächlich antreten muss oder zum Beispiel als Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen darf, ist noch offen.

Støjberg war damals Mitglied der konservativen Partei Venstre und von 2015 bis 2019 Ministerin unter Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen. Sie soll mit einer Anweisung von Anfang 2016 bei insgesamt 23 Paaren syrischer Asylbewerber eine Trennung angeordnet haben, weil die Frau jeweils minderjährig war. Auf Facebook hatte sie im Februar 2016 geschrieben, es sei völlig inakzeptabel, „dass Kinderbräute mit ihren Ehepartnern in dänischen Asylzentren untergebracht werden“. So wurden die Ehepartner nach der Anweisung in unterschiedlichen Asylbewerberheimen untergebracht.

Dabei sollen die Fälle weder individuell beurteilt worden sein, noch soll Rücksicht auf gemeinsame Kinder oder Schwangerschaften genommen worden sein. Støjberg hatte die Vorwürfe bestritten. Sie sagte nach der Urteilsverkündung, sie sei sehr überrascht. Der eine Richter, der Støjberg freisprechen wollte, vermerkte in seiner Begründung, es gebe keine Beweise, dass sie sich schuldig gemacht habe. Ihre Entscheidung, die bisherige Unterbringungspraxis zu ändern, habe auf dem Wunsch beruht, Minderjährige vor Zwangsheiraten und erzwungenem Zusammenleben zu schützen.

Das Reichsgericht in Dänemark kommt selten zusammen. Es befasst sich mit Vorwürfen der unerlaubten Amtsausübung gegen amtierende oder frühere Kabinettsmitglieder. Der Prozess gegen Støjberg war erst das sechste Verfahren vor dem Reichsgericht in der dänischen Geschichte und das zweite in den vergangenen 100 Jahren. Støjberg ist parteilos, aber lange schon wird spekuliert, ob sie nicht bei der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei eine führende Rolle übernehmen könnte.

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