Nach fast zwei Monaten :
Richter in Mexiko beenden Streik gegen Justizreform

Lesezeit: 1 Min.
Justizangestellte protestieren vergangene Woche in der Stadt Monterrey.
Mexikos Regierung beschloss eine umstrittene Justizreform mit Direktwahl aller Bundesrichter. Nun brechen Justizangestellte ihre wochenlange Arbeitsniederlegung ab. Proteste soll es aber weiter geben.
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Die Bundesrichter und Justizangestellten in Mexiko haben nach fast zwei Monaten einen Streik gegen ein umstrittenes Gesetz über eine Justizreform beendet. Eine Mehrheit der Justizbeschäftigten stimmte für die Beendigung der Arbeitsniederlegung und dafür, dass die Proteste gegen die Reform „durch andere Arten von Aktivitäten fortgesetzt werden“, teilte die Vereinigung der Bundesrichter mit.

Wie diese Formen des Protests aussehen sollen, wurde nicht mitgeteilt. Ab Mittwoch würden die Justizbeschäftigten wieder ihre Arbeit aufnehmen, hieß es. Laut der mexikanischen Zeitung „Milenio“ handelt es sich dabei um mehr als 50.000 Menschen.

Umstrittene Verfassungsänderung

Mexikos Senat hatte im September eine Verfassungsänderung verabschiedet, die eine Direktwahl aller Bundesrichter durch die Bürger ermöglicht. Der noch bis Ende September regierende Präsident Andrés Manuel López Obrador hatte das Gesetz unterzeichnet. Die neue Präsidentin Claudia Sheinbaum unterstützt die Reform.

Kritiker der Reform befürchten, dass infolge der Wahl der Richter durch die Bevölkerung die mächtigen Drogenkartelle, die weite Teile des Landes und damit auch das Wahlverhalten der Menschen kontrollieren, mehr Einfluss auf die Justiz bekommen könnten. Zudem wird bemängelt, dass künftig die fachliche Einigung der Richter eine geringere Rolle spielen und die Politik größeren Einfluss auf die Justiz ausüben könnte.

Aus Protest hatten die rund 1.700 Bundesrichter und Tausende Justizangestellte ihre Arbeit niedergelegt. Der Oberste Gerichtshof und die Bundesgerichte behandelten nur dringende Fälle. Zwischen 2025 und 2027 sollen laut den neuen Regeln zunächst alle Bundesrichterposten neu besetzt werden – auch die am obersten Gerichtshof.

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