FAZ+Anschlag in Saarlouis 1991 :
Der Zeuge der Anklage hat Erinnerungslücken

Von Lukas Fuhr, Koblenz
Lesezeit: 3 Min.
Koblenz: Das Gericht, der Angeklagte und seine Verteidiger stehen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts
Das Gericht geht der Frage nach, ob der damalige Anführer der Skinheadszene in Saarlouis Beihilfe zum Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim geleistet hat. Ein zentraler Zeuge der Anklage kann sich nur an wenig erinnern.
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Der Zeuge kann sich an wenig erinnern. Aber doch an so viel: Etwa zehn Skinheads seien sie gewesen, Anfang der neunziger Jahre in Saarlouis. Er zählt einige Namen auf. Und dann habe es einen gegeben, „den man Chemnitzer nannte“. Viel Alkohol habe man damals getrunken. Was die Skinheads von Ausländern gehalten haben, will der Vorsitzende Richter wissen. „Die sollten verschwinden, raus aus dem Land“, sagt der Zeuge. Ob er sich an Beschimpfungen erinnern könne? Oder daran, wie einmal ein Mann aus dem Ausland mit Joghurt beworfen worden sein soll? Der Zeuge sagt: „Ich habe daran keine Erinnerung mehr.“

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